Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Lieblingsharz Consulting
1. Allgemeines
Die Firma Lieblingsharz Consulting, Grafenstraße 11 d, 64331 Weiterstadt, nachstehend Vermittler genannt, vermittelt Ferienwohnungen und Ferienhäuser.
Die Vermietung erfolgt jeweils im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Eigentümers.
Der Eigentümer ist als Vermieter des jeweiligen Objekts alleinig dafür verantwortlich die sich aus dieser Rolle ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen.
Der Vermittler vertritt die Interessen des Eigentümers lediglich in Verbindung mit der Abwicklung des Mietvertrages.
Der Buchung kann eine unverbindliche Auskunft des Vermittlers über seine Unterkünfte und deren aktuelle Verfügbarkeit vorausgehen.
Alle zur Vermittlung stehenden Ferienobjekte sind Nichtraucherdomizile. Rauchen ist daher grundsätzlich im Innenraum untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann der jeweilige Eigentümer Schadensersatzansprüche geltend machen.
Die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt des zwischen Vermittler und Gast für das jeweilige Ferienobjekt zustande kommenden Vertrages.
2. Buchung / Vertragsabschluss
2.1 Die Buchung des Gastes kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder Internet erfolgen. Der Gast bietet damit dem Vermittler den Abschluss eines Vertrages an.
2.2 Dieser Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) zustande, welche der Vermittler vornimmt. Die Annahmeerklärung bedarf der schriftlichen Form.
2.3. Die Vermietung erfolgt grundsätzlich nur an Verbraucher, die volljährig sind (§ 13 BGB).
2.4 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung genannten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er keine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.5 Bis zum Reisebeginn kann der Gast verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Der Vermittler kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Vermittler gegenüber für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten.
2.6 Bei Aufenthalten ohne vorherige Anmeldung, bei Kurzbuchungen und bei Vertragsverlängerungen am Ort ist bei Vertragsabschluss der volle Rechnungsbetrag fällig. Sofern der Betrag nicht gezahlt wird, ist der Vermittler zum sofortigen Rücktritt berechtigt.
3. Reservierungen
3.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermittler möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffern 2.1 und 2.2 grundsätzlich zu einem für den Vermittler und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
3.2 Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Vermittler Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht. Erfolgt die Mitteilung des Gastes, so gilt Ziffer 2.2 entsprechend.
4. Preise und Leistungen
4.1 Der Eigentümer ist verpflichtet das vermittelte und vom Gast gebuchte Objekt bereitzustellen. Der Gast ist verpflichtet die für die Überlassung geltenden Preise zu zahlen.
4.2 Der Tagesmietpreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste.
Die für die Vermietung des Ferienobjektes genannten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und Nebenkosten für die Anzahl der gebuchten Gäste ein. Endreinigung, eine Gebühr für die Beherbergung von Hunden, Bettwäsche und Handtücher sowie die Kurtaxe / der Gästebeitrag sind entsprechend den Preisinformationen des jeweiligen Ferienobjektes zusätzlich vom Gast zu entrichten.
Die im Tagespreis enthaltenen Nebenkosten beziehen sich lediglich auf die mit der Nutzung des Objektes verbundenen üblichen Verbrauchskosten. Das Laden von E-Fahrzeugen und Ähnlichem ist nicht im Preis enthalten und ist im Voraus mit dem Eigentümer bzw. der Vermittlung abzustimmen. Gleiches gilt für das Befüllen von Pools etc...
4.3 Die geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem Inhalt der Internetdarstellung.
5. Bereitstellung des Mietobjektes, Übergabe und Rückgabe
5.1 Das Ferienobjekt steht dem Gast ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Gäste werden gebeten unmittelbar nach Ankunft dem Vermittler eventuelle Beanstandungen mitzuteilen.
5.2 Bettwäsche und Handtücher gehören nur zur Ausstattung des gebuchten Objektes, sofern dies vertraglich festgelegt ist.
Gartenmöbel stehen dem Gast, soweit im Inserat ausgewiesen, in der Zeit von April bis Oktober zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten kann die Verfügung nicht garantiert werden. Witterungsbedingt kann sich die Bereitstellung verzögern oder verkürzen.
5.3 Am vereinbarten Abreisetag ist das Ferienobjekt bis spätestens 10 Uhr zu verlassen. Danach kann der Vermittler für die vertragsüberschreitende Nutzung des Mietobjektes bis 16 Uhr 50% des vollen Tagespreises in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet.
5.4 Das Objekt muss ordentlich und mit allem Zubehör vom Gast verlassen werden. Der Gast verpflichtet sich das Ferienobjekt besenrein bzw. gesaugt zu hinterlassen. Hierzu gehört das Abwaschen des Geschirrs, Ausräumen der Geschirrspülmaschine, Ausräumen des Kühlschrankes, Entfernen aller Lebensmittel, Leeren aller Abfallbehälter, Reinigung des Grills, Entfernen der Asche aus dem Kamin sowie das Aufräumen innerhalb und außerhalb des Ferienobjektes. Alle Fenster und Türen sind zu schließen.
Bei nicht ordnungsgemäß hinterlassenem Ferienobjekt ist der Vermittler berechtigt dem Gast den für die Wiederherstellung entstehenden Mehraufwand zu berechnen.
Sofern das Mitbringen von Haustieren gestattet ist, ist darauf zu achten, dass sich Tiere nicht auf Sitzmöbeln und Betten aufhalten. Durch Verschmutzung oder Tierhaare verursachter Reinigungsaufwand muss anderenfalls nachberechnet werden. Hinterlassenschaften von Haustieren sind vor Abreise vom Grundstück zu entfernen. Wird dem nicht nachgekommen, kann der Vermittler eine Grundstücksreinigungspauschale von 50,00 EUR berechnen.
5.5 Werden während der Mietzeit Reparaturen notwendig, so ist der Gast verpflichtet den Vermittler unverzüglich zu unterrichten. Der Gast stimmt zu, dass während der Mietzeit kurzfristige Mäh- und Gartenpflegearbeiten und Winterdienst durchgeführt werden können.
5.6 An- und Abreisetag gelten bei der Berechnung zusammen als ein Tag.
5.7 Die Übergabe der Schlüssel / Keycard erfolgt bei An- und Abreise wie in der Kommunikation zwischen Vermittler und Gast vereinbart.
5.8 Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Abweichungen vom Vertrag bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit dem Vermittler. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder ein. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermittler alle überzähligen Personen des Objektes zu verweisen. Wird dieser Anweisung nicht Folge geleistet, hat der Vermittler die Möglichkeit den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung ohne Erstattung des Mietpreises aufzuheben oder gegebenenfalls für die Dauer der vertragswidrigen Nutzung einen Zuschlag für die Überbelegung zu verlangen.
5.9 Haustiere sind grundsätzlich nicht erlaubt, sofern diese nicht in der Buchungsbestätigung aufgeführt sind. Wird entgegen dieser Regelung ein Haustier mitgebracht, so ist der Vermittler berechtigt die Kündigung des Mietvertrags mit sofortiger Wirkung auszusprechen. Der Mietpreis wird in einem solchen Fall nicht zurückerstattet.
5.10 Das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen am Grundstück ist nicht gestattet. Der Eigentümer oder Vermittler haben das Recht die Entfernung zu verlangen. Wird dieser Anweisung nicht Folge geleistet, hat der Vermittler die Möglichkeit den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung ohne Erstattung des Mietpreises aufzuheben und alle Personen des Grundstücks zu verweisen. Der Mietpreis wird in einem solchen Fall nicht zurückerstattet
6. Bereitstellung von Internet und Streamingdiensten
6.1 Der Eigentümer des Ferienobjektes unterhält, soweit im Inserat angegeben, in dem Objekt einen Internetzugang, dessen Mitbenutzung er dem Gast während seines Aufenthaltes gestattet. Für eine tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit für bestimmte Zwecke haftet der Eigentümer nicht. Gleiches gilt für eventuell im Objekt bereitgestellte Streamingdienste.
6.2 Eine Nutzung durch Dritte oder Weitergabe der erhaltenen Zugangsdaten ist untersagt.
6.3 Der Gast wird darauf hingewiesen, dass lediglich der Zugang zum Internet ermöglicht wird. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des Internets hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigenes Risiko des Gastes. Für eventuelle Schäden an digitalen Medien des Gastes wird keine Haftung übernommen.
6.4 Für die übermittelten Daten und die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und Rechtsgeschäfte ist der Gast verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er verpflichtet sich bei Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten.
6.5 Der Gast stellt den Eigentümer des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf eine rechtswidrige Verwendung des Internets durch den Gast und / oder auf einen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf mit deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen.
6.6 Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, hat er den Eigentümer unverzüglich auf diesen Umstand hinzuweisen.
7. Bezahlung
7.1 Der Vermittler verlangt nach Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 200,00 EUR. Die Anzahlung ist sofort zu leisten. Soweit der gesamte Mietpreis unter 200,00 EUR liegt, ist dieser vollständig mit sofortiger Fälligkeit zu entrichten und die Anzahlung entfällt.
7.2 Der gesamte Mietpreis einschließlich aller Nebenkosten ist spätestens 21 Tage vor der Anreise zahlungsfällig. Die Zahlung ist per Überweisung oder über einen gegebenenfalls angebotenen Online-Bezahldienst vorzunehmen.
7.3 Eine Mietkaution ist nicht zu entrichten. Soweit allerdings durch den Gast Schäden oder Fehlbestände entstanden sind und deren Wert die Bagatellgrenze übersteigt (s. 9.2), hat dieser dafür aufzukommen.
7.4 Die Kosten für Endreinigung, Bettwäsche und Handtücher sind zusammen mit dem Mietpreis zu entrichten, ebenso eine eventuelle Zusatzgebühr für Hunde oder andere mögliche Nebenkosten. Außerdem wird gleichzeitig die Kurtaxe / der Gästebeitrag fällig.
8. Stornierungsbedingungen bei Rücktritt
8.1 Im Falle des Rücktritts durch den Gast bleibt der Anspruch des Vermittlers auf Zahlung des vereinbarten Mietpreises bestehen. Der Vermittler bemüht sich um einen Ersatzmieter. In diesem Fall wird dem Gast die bereits gezahlte Stornierungsgebühr bis auf eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR zurückerstattet. Differenzbelegungen sind vom Gast zu bezahlen.
8.2 Der Vermittler erhebt bei Kündigung durch den Gast folgende Stornierungsgebühren:
- bis 60 Tage vor Reisebeginn keine Stornierungsgebühren,
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 30% der vereinbarten Summe,
- bis 14 Tage vor Reisebeginn 50% der vereinbarten Summe,
- danach 80% der vereinbarten Summe.
Bei einer Kündigung 5 Tage vor Anreise, vorzeitiger Beendigung oder bei Nichtanreise hat der Gast keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommene Mietzeit.
8.3 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
8.4 Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Der Vermittler akzeptiert die Kündigung auf dem Postweg, per E-Mail, per E-Mail-Dateianhang. Mündliche oder telefonische Stornierungen gelten ausdrücklich als nicht rechtsverbindlich.
8.5. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag besteht für den Vermittler aufgrund von höherer Gewalt (Hochwasser, Brand, Wasserschaden etc.). Sollte ein Mietvertrag aufgrund eines solchen Vorkommnisses, das außerhalb des Einflusses des Vermittlers liegt, nicht durchführbar sein, ist der Vermittler berechtigt den Mietvertrag zu stornieren und den bereits gezahlten Mietpreis zu erstatten. Alternativ ist der Vermittler berechtigt dem Mieter ein anderes Objekt in vergleichbarer Lage und Ausstattung anzubieten.
Ferner ist der Vermittler berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z.B. falls das Mietobjekt unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht wird oder der Vermittler begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme seiner Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Ferienobjektes in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbereich des Vermittlers zuzurechnen ist.
Der Vermittler kann den Vertrag auch nach Belegungsbeginn kündigen, wenn ein vertragswidriges Verhalten der Gast trotz Abmahnung, die auch mündlich erfolgen kann, vorliegt, so dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objektes und des Inventars und bei nichtangemeldeten Personen oder Haustieren.
Bei berechtigtem Rücktritt des Vermittlers entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
9. Haftung, Reklamation
9.1 Der Vermittler haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Der Vermittler haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen und Wertgegenstände jeglicher Art einschließlich PKW im Mietobjekt und auf dessen gesamten Grundstück.
9.2 Der Gast hat die Mieträumlichkeiten, die Einrichtungsgegenstände sowie das Inventar pfleglich und mit aller Sorgfalt zu behandeln. Falls der Gast oder dessen Begleitpersonen und Besucher am Objekt und dessen Einrichtungen etc. während der Mietdauer Schäden verursachen oder Fehlbestände beim Inventar und Mobiliar entstehen wird der Gast ohne Verschuldensnachweis haftbar gemacht. Der Vermittler räumt diesbezüglich eine Bagatellgrenze im Wert von 30,00 EUR ein.
Bei Hundehaltern wird eine gültige Haftpflichtversicherung vorausgesetzt.
9.3 Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ist der Gast verpflichtet Beanstandungen und Mängel bei Einzug unverzüglich dem Vermittler oder der von diesem benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Anderenfalls kann der Gast hierfür haftbar gemacht werden. Mangelhafte Reinigungen sind umgehend telefonisch zu reklamieren um schnellstmöglich Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist schaffen zu können. Verspätete Reklamationen können nicht anerkannt werden.
9.4 Entstehen während der Mietzeit im Objekt Schäden, ist der Gast ebenfalls verpflichtet diese unverzüglich anzuzeigen, sofern er sie nicht selbst beseitigen kann. Falls der Gast Schäden nicht rechtzeitig anzeigt und dadurch Folgeschäden verursacht werden, ist er im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig.
9.5 Sollten dem Vermittler auf unverzügliche Rüge des Gastes Störungen oder Mängel bekannt werden, wird sich dieser bemühen für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet das ihm Zumutbare beizutragen um eine Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
9.6 Unterlässt es der Gast schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
9.7 Für den Fall des Vorliegens eines erheblichen Mangels, für den der Vermittler vertraglich einzustehen hat, ist der Gast berechtigt eine Frist zur Behebung zu stellen. Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis hat der Gast verpflichtend innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende dem Vermittler gegenüber schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Gast schuldlos an der Einhaltung der Frist gehindert war und dies entsprechend nachweist.
9.8 Der Vermittler übernimmt keine Haftung für Reklamationen aufgrund von Allergien.
9.9 Der Gast kann auch in Feriengebieten unerwartet Lärm von Bauarbeiten, Verkehr, Veranstaltungen oder ähnlichem ausgesetzt sein. Weder Eigentümer noch Vermittler können hierfür haftbar gemacht werden.
9.10 Sollte der Gast ohne die Rückgabe der Schlüssel / Keycard abreisen, wird neben den entstandenen Kosten eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR erhoben. Im Falle eines Verlustes von Schlüsseln / Keycard sieht sich der Vermittler gehalten die Kosten für den notwendigen Austausch der Zylinder bzw. der Keycard nach Aufwand abzurechnen, mindestens jedoch eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 150,00 EUR zu erheben.
9.11 Die Benutzung der Einrichtungen und -anlagen des Objektes, des Gartens und des Grundstückes samt Parkplatz erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften grundsätzlich für ihre Kinder. Tierhalter haften für ihre Tiere.
10. Sonstiges
10.1 Bei Buchung über Online-Portale gelten hinsichtlich der Zahlungsabwicklung die dortigen abweichenden Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
10.2 Die Firma Lieblingsharz Consulting erbringt die Vermittlungsdienstleistung in Namen und auf Rechnung des jeweiligen Eigentümers und ist damit nicht Reiseveranstalter i.S.d. § 651a Abs. 1 BGB.
10.3 Die Angebote sowie ein über das Onlineangebot zu Stande kommender Vertrag unterliegen in allen ihren Rechtswirkungen, insbesondere hinsichtlich des Zustandekommens, der Abwicklung und der Gewährleistung ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
10.4 Gerichtsstand ist Darmstadt.
10.5 Sollten einige vorstehende vertragliche Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so behalten die übrigen Bestimmungen Ihre Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt.
Darmstadt, 01.07.2025